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   FG Bremen, 07.03.2000 - 200088 K 3   

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https://dejure.org/2000,13008
FG Bremen, 07.03.2000 - 200088 K 3 (https://dejure.org/2000,13008)
FG Bremen, Entscheidung vom 07.03.2000 - 200088 K 3 (https://dejure.org/2000,13008)
FG Bremen, Entscheidung vom 07. März 2000 - 200088 K 3 (https://dejure.org/2000,13008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit der Kosten für die Anmietung einer VIP-Loge in einem Sportstadion als Betriebsausgaben; Steuerliche Anrechnungsfähigkeit von Aufwendungen für Einladungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abziehbarkeit der Kosten für die Anmietung einer VIP-Loge in einem Sportstadion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufwendungen für VIP-Loge als Betriebsausgaben

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 724
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78

    Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4

    Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 200088K 3
    Denn Einladungen zu Veranstaltungen und Bewirtungen, mit dem Ziel, eine konkrete Gegenleistung des Geladenen zu befördern, sind nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. Urteil des BFH vom 18.02.1982 IV R 46/78, BFHE 135, 206, BStBl. 11 1982, 394 und vom 23.06.1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl. 11 1993, 806).

    Daran fehlt es, wenn mit der Zuwendung nur das Wohlwollen des Bedachten errungen werden soll, auch wenn der Geber daraus Vorteile für seinen Betrieb ziehen will (vgl. Urteil des BFH vom 18.02.1982, aaO).

  • BFH, 09.08.1989 - I R 4/84

    1. Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und Spenden - 2. Verdeckte

    Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 200088K 3
    Im Falle Ziffer der 3 erbringt die Klägerin und erbrachte ihre Rechtsvorgängerin Leistungen gegenüber dem SV, um auf dem vom SV bereitgestellten "Forum" einen dort als präsent angenommenen potentiellen Kundenkreis auf sich aufmerksam zu machen, für den eigenen Geschäftsbetrieb also zu werben (vgl. zur Motivation für die Aufwendung BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 4/84, BFHE 158, 510, BStBl. 11 1990, 237).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 14/93

    Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an

    Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 200088K 3
    Denn Einladungen zu Veranstaltungen und Bewirtungen, mit dem Ziel, eine konkrete Gegenleistung des Geladenen zu befördern, sind nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. Urteil des BFH vom 18.02.1982 IV R 46/78, BFHE 135, 206, BStBl. 11 1982, 394 und vom 23.06.1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl. 11 1993, 806).
  • BFH, 17.02.2010 - I R 79/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Prüfung der Angemessenheit einer

    Ist die Gegenleistung hingegen nicht hinreichend konkretisiert, soll vielmehr mit der Zuwendung das Wohlwollen des Bedachten errungen werden, liegt ein Geschenk vor, auch wenn der Geber daraus Vorteile für seinen Betrieb ziehen will (BFH-Urteil in BFHE 135, 206, BStBl II 1982, 394; FG Bremen, Urteil vom 7. März 2000  200088K 3, EFG 2000, 724).
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Anders verhält es sich, wenn die Gegenleistung nicht hinreichend konkretisiert ist, sondern mit der Zuwendung nur das Wohlwollen des Bedachten errungen werden soll, auch wenn der Geber daraus Vorteile für seinen Betrieb ziehen will (BFH-Urteil vom 18. Februar 1982, a.a.O.; FG Bremen Urteil vom 7. März 2000 200088 K 3, EFG 2000, 724).
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